Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Januar 2026 · Angebot „Talentservice"
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen als Kunden und der Clients & Experts Consulting GmbH, Zwetschenweg 17, D-35037 Marburg, für alle Leistungen, die im Rahmen unseres Angebots „Talentservice" erbracht werden. Wir legen Wert auf Transparenz und klare Vereinbarungen – diese Bedingungen bilden die verbindliche Grundlage unserer Zusammenarbeit und ergänzen individuelle Absprachen, die wir gemeinsam mit Ihnen treffen.
§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Clients & Experts Consulting GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Clients & Experts Consulting GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
(1) Sofern Sie (nachfolgend: „Kunde") von uns, der Clients & Experts Consulting GmbH, Zwetschenweg 17, D-35037 Marburg, sämtliche Geschäfte, Dienstleistungen oder Produkte beziehen, wird die ausschließliche Geltung dieser AGB von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der Clients & Experts Consulting GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang bei Clients & Experts Consulting GmbH gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch ausdrückliche Zustimmung der Clients & Experts Consulting GmbH als angenommen, sofern die Clients & Experts Consulting GmbH nicht etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
(2) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste, Dienstleistungen, Produkte oder Arbeiten auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
(3) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form zu erhalten. Eine Unterschrift des Kunden auf dem Angebot gilt als angenommen und verbindlich.
(4) Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.
§ 3 Preise und Leistungserbringung
(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(3) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Clients & Experts Consulting GmbH ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle der Clients & Experts Consulting GmbH erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen.
(5) Kostenvoranschläge der Clients & Experts Consulting GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Clients & Experts Consulting GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Clients & Experts Consulting GmbH eine angemessene Vergütung. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich zurückzustellen.
§ 4 Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Clients & Experts Consulting GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben alle Leistungen – insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt – im Eigentum der Clients & Experts Consulting GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer weiterzunutzen.
Werden im Zuge einer Präsentation eingebrachte Ideen und Konzepte nicht in von der Clients & Experts Consulting GmbH gestalteten Werbemitteln verwendet, ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Clients & Experts Consulting GmbH nicht zulässig.
Alle Leistungen der Clients & Experts Consulting GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Clients & Experts Consulting GmbH und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Clients & Experts Consulting GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Clients & Experts Consulting GmbH nach Ablauf des Agenturvertrages ist die Zustimmung der Clients & Experts Consulting GmbH erforderlich. Im 1. Jahr nach Vertragsende steht der Agentur der volle Anspruch der vereinbarten Vergütung (i. d. R. 15 %) zu, im 2. Jahr die Hälfte, im 3. Jahr ein Viertel. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
§ 5 Kennzeichnung
Die Clients & Experts Consulting GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
§ 6 Genehmigung
(1) Alle Leistungen der Clients & Experts Consulting GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
(2) Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Clients & Experts Consulting GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
(3) Die Clients & Experts Consulting GmbH hat das Recht, den Kunden – sofern dadurch kein absehbarer Schaden entsteht – als Referenz in diversen Werbemitteln aufzulisten, einschließlich der Verwendung des Logos, von Bildern und unsensiblen Daten.
§ 7 Termine
Die Clients & Experts Consulting GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Clients & Experts Consulting GmbH – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
§ 8 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Rechnungen der Clients & Experts Consulting GmbH sind binnen 30 Tagen netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Clients & Experts Consulting GmbH. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(2) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform an die E-Mail-Adresse office@clients-experts.de.
(4) Vorzeitige bzw. freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten sowie die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Bei Zahlungsverzug wird nach 5 Wochentagen die 1. Mahnung ohne zusätzliche Kosten an den Kunden übermittelt. Nach weiteren 5 Wochentagen folgt die 2. Mahnung mit EUR 40,– netto Mahnspesen. Nach weiteren 5 Wochentagen wird das Inkassobüro verständigt.
§ 10 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße bzw. sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen – insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken – zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat den inhaltlich störungsfreien Fortgang der Zusammenarbeit zu fördern. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir berechtigt, die Zusammenarbeit vorübergehend oder dauerhaft vorzeitig zu beenden. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
§ 12 Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung
(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anderslautend.
(2) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA-)Einzugsermächtigung erteilen oder per Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA-)Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3) Wiederkehrende Zahlungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet, uns ein schriftliches und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln (vorab per E-Mail an office@clients-experts.de sowie postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster zu verwenden:
SEPA-Lastschriftmandat (Muster)
Ich ermächtige die Clients & Experts Consulting GmbH, Zwetschenweg 17, D-35037 Marburg, vertreten durch Geschäftsführer Kai Selke, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
- Vorname und Name des Kontoinhabers
- Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
- Postleitzahl und Ort
- Kreditinstitut (Name und BIC)
- IBAN: ____________________________
- Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung per E-Mail eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.
§ 13 Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Clients & Experts Consulting GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu.
(2) Schadenersatzansprüche des Kunden – insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Clients & Experts Consulting GmbH beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Clients & Experts Consulting GmbH keinerlei Haftung.
§ 14 Haftung
(1) Die Clients & Experts Consulting GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere wettbewerbsrechtlicher Art – ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt hat oder bereit ist, das damit verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Clients & Experts Consulting GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.
(2) Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die Clients & Experts Consulting GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur sämtliche finanziellen oder sonstigen Nachteile zu ersetzen, die aus der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns ausschließlich solches Bild-, Video- oder Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 15 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail an office@clients-experts.de zukommen lassen, in der Sie sämtliche Kontaktmöglichkeiten benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.
(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.
§ 16 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Clients & Experts Consulting GmbH ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Marburg.
§ 18 Erfolgsgarantie auf Social-Media-Recruitingkampagnen
Wir gewähren, wenn auf dem unterzeichneten Angebot gesondert aufgeführt, auf unsere Social-Media-Recruitingkampagnen eine Erfolgsgarantie. Für den Fall, dass in den ersten 4 Wochen der Kampagnenlaufzeit keine einzige Bewerbung durch unsere Zusammenarbeit generiert werden konnte, bekommt der Auftraggeber 100 % des Auftragswertes erstattet; es fallen lediglich die Werbekosten für die Werbeplattformen an. Das Werbebudget wird im Vorhinein stets mit dem Kunden abgestimmt.
§ 19 Verrechnung von Werbekosten über unsere Zahlungsmittel
Sofern das Werbebudget für Social-Media-Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), LinkedIn oder vergleichbare Werbenetzwerke über ein Zahlungsmittel der Agentur abgewickelt und im Nachhinein an den Auftraggeber weiterverrechnet wird, wird auf den jeweiligen Werbebetrag ein fixer Aufschlag in Höhe von 2,5 % verrechnet. Dieser Aufschlag dient zur Abdeckung transaktionsbedingter Aufwände (u. a. Währungsgebühren, Kreditkartenspesen, Zahlungsrisiko sowie buchhalterischer Mehraufwand) und wird automatisch in der Abrechnung berücksichtigt. Die Höhe des ursprünglich eingesetzten Werbebudgets wird im Vorfeld der Schaltung mit dem Auftraggeber abgestimmt.